AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lehmann GmbH

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Lehmann GmbH und dem Besteller. Unsere Preise gelten ab Werk. In unseren Preisen ist die Verpackung - soweit nicht anders vereinbart - bereits enthalten. Fracht und Umsatzsteuer sind nicht enthalten. Preis- und technische Änderungen bleiben vorbehalten. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend für Preis und Lieferung. Mündliche Vereinbarungen seitens unserer Vertreter haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns angenommen und schriftlich bestätigt sind. Für alle von der Lehmann GmbH hergestellten und vertriebenen Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung gemäß §§ 437 und 438 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland. Garantieansprüche, soweit nicht mit der Lehmann GmbH ausdrücklich vereinbart, sind ausgeschlossen.

2. Zahlung
Der Besteller hat den Kaufpreis 14 Tage rein netto nach Rechnungserstellung an die Lehmann GmbH zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Besteller gemäß § 286 Abs.2 BGB in Verzug.

3. Versand, Lieferungen, Leistungsort
Die Lehmann GmbH versendet die Ware auf Gefahr des Bestellers; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer. Teillieferungen sind zulässig. Leistungsort für die Lieferung ist der Ort unseres Lieferwerkes. Der Lehmann GmbH steht die Wahl der Verpackungsmittel frei. Wird Ware auf Europoolpaletten, auch kurz als Europaletten bezeichnet, geliefert, besteht für den Empfänger solcher Paletten eine Tauschpflicht gegen gleichwertige Europoolpaletten. Alternativ können die Europoolpaletten, auf denen die Ware der Lehmann GmbH verpackt ist, der anliefernden Spedition mitgegeben werden. Unterlässt der Warenempfänger den Tausch oder die Mitgabe von gleichwertigen Europoolpaletten während der Anlieferung der Ware auf Paletten, wird die entsprechende Palettenanzahl dem Warenempfänger nachträglich zum gültigen Zeitwert in Rechnung gestellt. Europoolpaletten gehen nicht ins Eigentum des Warenempfängers über. Diese Regelung gilt generell und auch dann, wenn es sich um eine einzelne Europoolpalette handelt.

4. Liefertermine; Verzug
Alle von der Lehmann GmbH angegebenen Liefertermine sind nur als annähernd zu betrachten und gelten erst vom Tage der Beauftragung an. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Es gelten die gesetzlichen Annahmefristen für Angebote. Erfolgt die Annahme nicht innerhalb dieser Annahmefristen, sind Angebote der Lehmann GmbH nur noch gültig, wenn die darin genannten Preise und Lieferzeiten per Auftragsbestätigung durch die Lehmann GmbH angenommen und bestätigt werden. Die Folgen höherer Gewalt (Force-Majeure), behördlicher Maßnahmen, Transportschwierigkeiten, Materialmangels sowie aller unvorsehbarer Umstände, die die Lieferung der Waren bei uns oder unseren Unterlieferanten erheblich erschweren, entbinden die Lehmann GmbH von der Verpflichtung zur Lieferungen und Leistung. Jede Nachlieferungsverpflichtung sowie hieraus eventuell erwachsende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 286 BGB. Der Besteller hat im Falle des Lieferverzuges durch die Lehmann GmbH eine geeignete Mahnung mit angemessener Nachfrist zur Erbringung der vereinbarten Leistung an die Lehmann GmbH zu senden und die Lehmann GmbH in Lieferverzug zu setzen. Bei dieser Mahnung handelt es sich um eine empfangspflichtige Willenserklärung. Unterlässt der Käufer eine Inverzugsetzung durch Mahnung mit angemessener Nachfrist, befindet sich die Lehmann GmbH nicht in Verzug. Folgekosten, die durch eine eventuell verspätete Lieferung entstehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Unter Folgekosten sind unter anderem folgende Kosten zu verstehen: Produktionsausfallkosten, Verzugskosten jeder Art, sich hieraus ergebende Schadenersatzforderungen jeglicher Art und jeden Umfangs.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Im Falle des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware überträgt bereits jetzt der Käufer die gegen seinen Abnehmer bereitstehende Kaufpreisforderung an uns, deren Abtretung wir hiermit annehmen.

6. Mängelhaftung
Beanstandungen sind gemäß § 377 HGB unverzüglich nach Empfang der Waren anzubringen. Falls solche nicht innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware erhoben werden, können sie nicht berücksichtigt werden. Bei Rücksendungen ist unser Einverständnis vor Absendung einzuholen. Rücksendungen haben spesenfrei zu erfolgen. Der Besteller kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.

7. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Geschäftsverkehr mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten Sitz der Lehmann GmbH. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Teilwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

9. Handels- und Wiederverkaufsprodukte der Lehmann GmbH
Bezieht ein Kunde von der Lehmann GmbH ein Produkt, das nicht von der Lehmann GmbH hergestellt wurde, gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lehmann GmbH die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Gebrauchs- und Benutzungsanweisungen des jeweiligen Herstellers, von 
dem die Lehmann GmbH das entsprechende Produkt gekauft hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen den bestimmungsgemäßen Gebrauch, Haftungsausschlüsse sowie Gewährleistungs- und Garantiebedingungen regeln, die nicht von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lehmann GmbH abgedeckt und beschrieben sind. Vor Inbetriebnahme des durch die Lehmann GmbH verkauften Handelsproduktes muss sich der Käufer über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Gebrauchs- und Benutzungsanweisungen des nicht von der Firma Lehmann GmbH hergestellten Produktes selbstständig informieren.

10. Inbetriebnahme von optionalen Zusatzgeräten zu Netzwerk- und Serverschränken sowie Racks der Lehmann GmbH
Bestimmte Netzwerk- und Serverschränke sowie Racks, die von der Lehmann GmbH hergestellt und vertrieben werden, können optional mit Zusatzgeräten ausgestattet werden. Details sind den Angeboten zu entnehmen und werden vertragsrechtlich individuell ausgehandelt. Zusatzgeräte sind unter anderem Klimaanlagen zur Klimatisierung des Innenbereichs dieser Schränke sowie Feuerlösch-, Brandbekämpfungs- und Brandmeldeanlagen zur Löschung und Erkennung von Bränden innerhalb der von der Lehmann GmbH hergestellten und vertriebenen Schränke. Auf Wunsch bietet die Lehmann GmbH die Inbetriebnahme solcher Zusatzgeräte durch erfahrene Vertragspartner der Lehmann GmbH an. So werden Klimageräte durch einen Vertragspartner der Lehmann GmbH auf Kundenwunsch und gegen Berechnung gemäß erfolgtem Angebot in Betrieb genommen. Sollten die Klimageräte durch den Käufer selbst oder durch einen durch den Käufer beauftragten Fremdinstallateur oder andere Fremdfirmen in Betrieb genommen werden, übernimmt die Lehmann GmbH keinerlei Gewährleistung für diese Installationsarbeiten durch Dritte und hieraus entstandene Mängel in Funktion und Gegenstand jedweder Art. Für Feuerlösch-, Brandbekämpfungs- und Brandmeldeanlagen schreibt die Lehmann GmbH aus rechtlichen Gründen zwingend die Inbetriebnahme durch den Vertragspartner der Lehmann GmbH vor. Im Auftragsfalle benennt die Lehmann GmbH dem Käufer den Vertragspartner für die Installation der Klima-, Feuerlösch-, Brandbekämpfungs- und Brandmeldeanlagen. Eine korrekte Funktionsweise von Zusatzgeräten ist maßgeblich von der Qualität der durchgeführten Installationsarbeiten abhängig. Die Lehmann GmbH arbeitet nur mit spezialisierten Technikern, die alle Qualitätsanforderungen und Qualifikationen erfüllen, zusammen, und kann diese Dienste, falls keine Hinderungsgründe (z. B. Einreisebestimmungen, Zugänglichkeit etc.) bestehen, anbieten. Wartungsverträge für die Zusatzgeräte sind mit unseren Vertragspartnern individuell auszuhandeln. Werden Brandschutz-, Rauchmelde-, Lösch- sowie sonstige Brandbekämpfungssysteme und -geräte von der Lehmann GmbH geliefert und in einem von der Lehmann GmbH hergestellten Schrank installiert, ist die Anmeldung zur Abnahme gemäß BGR § 134 ff. bei einer anerkannten und dazu befugten Prüforganisation, z. B. TÜV, DEKRA etc. oder einem entsprechend autorisierten Sachverständigen und der örtlichen Branddirektion vom Käufer eigenverantwortlich und auf eigene Kosten durchzuführen.

11. Sonderartikel der Lehmann GmbH:
Bei der Lehmann GmbH bestellte Sonderanfertigungen und Sonderartikel sind grundsätzlich von
Umtausch, Rücknahme und Auftragsstornierung ausgeschlossen. Sonderartikel der Lehmann GmbH sind
per Definition Waren und Artikel, die nicht in unserem regulären Sortiment enthalten und somit nicht auf der Lehmann Hompage der Lehmann GmbH oder in unseren Katalogen bzw. Broschüren enthalten sind. Sonderanfertigungen sind z. B. auch Waren und Schränke im vom Standard sowie unseren Produktbeschreibungen abweichenden Farben, Abmessungen, Durchbrüchen sowie nicht dem Standard entsprechenden Anbauteilen und Geräten sowie Artikel, die auf Kundenwunsch beschafft werden. Auftragsbestätigungen sind nach Zugang sofort vom Käufer zu prüfen. Entsprechende Einwände sind vom Käufer innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang der Lehmann-Auftragsbestätigung zu äußern. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

12. Kontrollpflicht des Kunden bei Bestellung von in Gebäude einzubringenden Waren:
Bestellt ein Käufer bei der Lehmann GmbH Schränke oder andere Artikel, die in ein Gebäude durch Maueröffnungen, wie zum Beispiel Türen, Fenster, Mauerdurchbrüche etc. eingebracht werden müssen, ist der Kunde für die Einbringung vollumfänglich verantwortlich und kontrollpflichtig. Bestellt der Kunde bei der Lehmann GmbH Waren, die nicht durch Maueröffnungen wie Türen, Fenster und Mauerdurchbrüche passen, ergeben sich hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche gegen die Lehmann GmbH. Kosten für die Demontage und den Wiederzusammenbau der Produkte der Lehmann GmbH werden nicht übernommen.

13. Angebote aufgrund von öffentlichen Ausschreibungen:
Erfolgen Angebote seitens der Lehmann GmbH aufgrund von öffentlichen und nicht öffentlichen Ausschreibungen, versucht die Lehmann GmbH ihre Angebote so zu gestalten, dass sich die angebotenen Produkte technisch möglichst nah an den ausgeschriebenen Produkten orientieren. Sind Produkte unserer Marktbegleiter ausgeschrieben, können die von der Lehmann GmbH angebotenen Artikel nicht immer vollständig mit den ausgeschriebenen Fremdprodukten überein stimmen. Bietet die Lehmann GmbH Produkte aufgrund von Ausschreibungen an, sind Abweichungen von den ausgeschriebenen Produkten jederzeit möglich. Die entsprechenden Angebote der Lehmann GmbH entbinden den Käufer nicht von der sorgfältigen Prüfung der Angebotsgegenstände und des Angebotsumfanges. Ein Recht auf Lieferung von Produkten, die mit denen der Marktteilnehmer der Lehmann GmbH identisch sind, besteht nicht. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Fremdprodukte ausgeschrieben sind. Bewirbt sich die Lehmann GmbH auf eine Ausschreibung, bei der Produkte eines anderen Herstellers ausgeschrieben sind, werden durch die Lehmann GmbH lediglich Alternativen aufgezeigt, die technisch und im Angebotsumfang von der Ausschreibung abweichen können. Dem Käufer obliegt die volle Prüfungspflicht der Angebote der Firma Lehmann GmbH. Weichen aufgrund der Angebote der Lehmann GmbH die bestellten Produkte und Leistungen vom Ausschreibungsgegenstand ab, ergeben sich hieraus keinerlei Rechts- und Schadenersatzansprüche, die gegen die Lehmann GmbH gerichtet werden können. Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht bleiben von dieser Regelung unberührt.

14. Gewerbebetreibende und Freiberufler,
die auf eigene Rechnung als Selbstständige handeln, haben kein Widerspruchs- und Rückabwicklungsrecht gemäß §312b BGB. Gewerbetreibende und Freiberufler sind Selbstständige gemäß §18 Einkommenssteuergesetz. Für Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmen gelten die entsprechenden Regelungen des Handelsgesetzbuches.
Als Herstellerbetrieb fertigt die Lehmann GmbH Sonderartikel auftrags- und kundenbezogen. Stornierungen bzw. Auftragsänderungen sind bei Sonderartikeln daher nur möglich, wenn die Lehmann GmbH noch nicht mit der Herstellung begonnen hat bzw. Handelsartikel noch nicht bei einem Vorlieferanten bestellt wurden.


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